E-Rezept ab dem 1. Januar 2024

Die Umstellung von dem gewohnten „rosa Rezept“ auf das E-Rezept ist ab 01.01.2024 verpflichtend.
Dies ist für Sie und für uns mit einigen Veränderungen in den gewohnten Praxisabläufen verbunden.

Wie funktioniert das E-Rezept?

  • Ihr Rezept wird in der Arztpraxis digital erstellt, von Ihrem Arzt/ihrer Ärztin elektronisch freigegeben (unterschrieben) und danach zentral auf dem „E-Rezept-Fachdienst“ gespeichert.
  • Wichtig: Das E-Rezept ist nur für das „rosa Kassenrezept“ für Medikamente vorgesehen. Privatrezepte und andere Rezepte erhalten Sie wie gewohnt als Papierausdruck.

 Sie können Ihr E-Rezept danach auf folgende Arten einlösen:

  • Über Ihre Gesundheitskarte: In jeder Apotheke kann durch einfaches Stecken ihrer Gesundheitskarte in ein Lesegerät das e-Rezept abgerufen und eingelöst werden.
  • Über die E-Rezept App:
    Hiermit können Sie unter anderem ihr Rezept digital an eine Apotheke Ihrer Wahl senden und dort vorbestellen oder damit auch eine Lieferung durch die Apotheke beauftragen.
    Sie können die App hier herunterladen: das-e-rezept-fuer-deutschland.de. Zur weiteren Einrichtung benötigen Sie möglicherweise die Hilfe Ihrer Krankenkasse.

 Die wichtigsten Veränderungen in unserer Praxis sind:

  • Wir können Ihre Rezeptbestellung erst bearbeiten, wenn Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal in der Praxis eingelesen wurde.
  • Die Erstellung des Rezepts ist nicht sofort bei Bestellung möglich. In der Regel ist das Rezept bis zum Mittag des Folgetages fertig - bestellen Sie Ihre Rezepte bitte rechtzeitig.
  • Sie erhalten Ihr Rezept nicht mehr in Papierform und brauchen es daher auch nicht mehr in der Praxis abzuholen (Möglichkeiten der Einlösung s.o.).
  • Leider ist es uns nicht mehr möglich, E-Rezepte in einer Apotheke zur Abholung zu hinterlegen oder mit der Bitte um eine Lieferung zu versehen. Diese Möglichkeiten können Sie nun selbständig über die E-Rezept App (s.o.) nutzen.

 Wir empfehlen Ihnen daher Folgendes:

  • Bringen Sie beim Einlesen Ihrer Versichertenkarte ein Liste Ihrer Medikamenten-wünsche mit. Eine Vorlage erhalten Sie gerne am Tresen, vergessen Sie nicht Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum anzugeben.
  • Sollte Ihre Versichertenkarte in dem Quartal schon eingelesen worden sein, können Sie selbstverständlich auch weiter unser Rezeptbestell-Telefon oder das Onlineformular auf unserer Homepage nutzen.
  • Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie – wenn die Versichertenkarte vorgelegen hat – auch das ausgefüllte Rezeptbestellungsformular in den Postkasten einwerfen.

 

  


Corona-Impfung in der Hausarztpraxis Owschlag (aktualisiert 09.03.2023) 

Wir führen auch weiterhin Impfungen gegen das Coronavirus in unserer Praxis durch. Zur Zeit können Sie einfach ohne Termin an Vormittagen ab 10 Uhr zur Impfung in die Praxis kommen. Die Onlinebuchung steht nicht mehr zur Verfügung.
Um festzustellen ob Ihnen eine Auffrischungsimfung gegen das Coronavirus empfohlen wird, nutzen Sie bitte den "Corona-Impfcheck" des BZgA, siehe weiter unten.

 

Corona-Impfcheck

Mit dem Corona-Impfcheck der BZgA können sie schnell und einfach überprüfen, ob Ihr Impfschutz gegen das Coronavirus ausreichend ist oder ob Sie, nach den Empfehlungen der STIKO des RKI, noch eine Impfung benötigen: Zum online Corona-Impfcheck

 


 

Geänderte Praxisabläufe aufgrund der Pandemie  (April 2020)

Liebe Patienten,

Wir haben unsere Praxisabläufe an die aktuelle Situation angepasst.

Durch folgende Änderungen sorgen wir für ein hohes Maß an Sicherheit für Sie und unsere Mitarbeiter und freuen uns, Ihnen auch weiterhin die umfassende ärztliche Versorgung anbieten zu können!

Infektsprechstunde: Alle Patienten mit grippalen Symptomen, Fieber oder Zeichen einer Atemwegsinfektion werden in einer speziellen Infektsprechstunde behandelt. Diese erfolgt streng getrennt vom übrigen Praxisbetrieb über den Hintereingang der Praxis. Eine telefonische Voranmeldung ist zwingend erforderlich!
Bitte kommen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin zum Hintereingang und warten dort (ggf. wetterfeste Kleidung !! – ein provisorischer Wetterschutzraum ist vorhanden). Sie werden automatisch aufgerufen.

Rezeptbestellungen und Absprache von Terminen: wir bitten Sie um telefonische Kontaktaufnahme. Bitte kommen Sie nicht unangemeldet in die Praxis. Bitte haben Sie etwas Geduld, die Telefonannahme ist derzeit stark belastet. Nutzen Sie für Rezeptbestellungen auch unser online-Formular (im nächsten Kasten) oder die eingerichtete Rezept-Telefonnummer 9915007

Wartezeiten und Wartezimmer: durch Optimierung der Terminvergabe können wir die Wartezeiten in der Praxis stark verringern; im Wartezimmer sitzen in der Regel kaum oder wenige Menschen. Wir haben  für ausreichendem Abstand zueinander gesorgt.

Telefonische Besprechungen: viele Angelegenheiten lassen sich auch telefonisch besprechen. Wir vergeben aktuell gerne Zeitfenster für telefonische Rückrufe ihres Arztes/Ärztin.

Bitte beachten Sie: Wir sind bemüht, die Anzahl von Personen in den Räumlichkeiten gering zu halten. Hierdurch können zeitweise Wartezeiten vor der Eingangstür entstehen. Bitte halten Sie den gebotenen Abstand zueinander ein.

 

Verlässliche Informationen ….

… sind gerade in Zeiten mit häufigen Falschmeldungen besonders wichtig. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl:

Link zu „verlässlichen Informationen“, einer Zusammenstellung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung: Verlässliche Informationen ...

Auf dem folgenden Link finden Sie Hinweise der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig Holstein zu Verhaltensregeln bei Corona-Verdacht und bei Vorliegen einer leichten Corona-Erkrankung:  Information für Patienten mit Corona-Verdacht oder leichter Erkrankung

 

 


 

Patienteninformationen zum Datenschutz  (April 2018)


Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.

1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

Hausarztpraxis Owschlag, Dr. med. Matthias Eppel und Felix Wachtler
Bahnhofstrasse 17, 24811 Owschlag
Telefon: 04336 – 3166; Fax: 04336 – 999 010

2. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arzt und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.

Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.

3. EMPFÄNGER IHRER DATEN
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte / Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Ärztekammern und privatärztliche Verrechnungsstellen sein.
Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.

4. SPEICHERUNG IHRER DATEN
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.

Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel 30 Jahre bei Röntgenaufzeichnungen laut Paragraf 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung.

5. IHRE RECHTE
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.

Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Holstenstraße 98
24103 Kiel

6. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

 


Seit November 2017 sind wir zu dritt !

Mit Frau Wiebke Schuldt ergänzt eine Fachärztin für Allgemeinmedizin das Team der Hausarztpraxis Owschlag. Frau Schuldt ist gebürtige Rendsburgerin und lebt mit ihren beiden Kindern in Rickert. Als echtes Nordlicht hat sie in Kiel Medizin studiert.
Nach ihrer Approbation 2005 arbeitete sie zunächst im Städtischen Krankenhaus in Kiel. Dort lagen ihre Tätigkeitsschwerpunkte neben der allgemeinen und inneren Medizin in den Bereichen der Gastroenterologie, Diabetologie sowie in der Behandlung von Schlaganfall- und Krebserkrankungen.
Von 2011 bis 2017 war sie im Medizinischen Versorgungszentrum in Nortorf als Hausärztin tätig.

 


Pressestimmen

 


Seit Januar haben wir Verstärkung durch den hausärztlichen Internisten Felix Wachtler   (Januar 2017)

Wir freuen uns sehr, dass mit Herrn Felix Wachtler ein erfahrener und kompetenter internistischer Kollege seine Tätigkeit in der Praxis aufgenommen hat und wir zusammen die Owschlager Patienten hausärztlich betreuen können.

Herr Wachtler ist Facharzt für Innere Medizin, hat am Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster im Bereich der Allgemeinen Inneren Medizin, der Intensiv- und Notfallmedizin, sowie zuletzt im Schwerpunkt Lungenheilkunde gearbeitet. Er ist regelmäßig auch als Notarzt tätig.

Somit wird mit dem Ruhestand von Herrn Riemer doch keine hausärztliche Unterversorgung im Dorf entstehen. Wir werden Patienten aus Owschlag und Umgebung nun in einer Praxis versorgen können.

 


Alle reden von Antibiotika-Resistenzen ...   Was ist das eigentlich      (Oktober 2015)

Antibiotika sind Arzneimittel, die zur Behandlung von bakteriellen Infektionen eingesetzt werden. Sie können krankmachende Bakterien töten oder ihr Vermehrung so stark hemmen, dass die körpereigene Abwehr die Infektion beherrschen kann. Sie wirken nur gegen Infektionen, die durch Bakterien verursacht werden, wie z.B. bestimmte Lungenentzündungen, Blasenentzündungen oder Entzündungen der Haut. Antibiotika-Resistenzen entstehen, wenn Bakterien sich so verändern, dass diese sich gegen die Wirkung von Antibiotika schützen können .....
Lesen sie den Original Beitrag auf der Website der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung):

 


Elektronische Gesundheitskarte           (Januar 2015)

Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Januar 2015 ist die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK, üblicherweise erkennbar am Vorhandensein eines Passfotos) verpflichtend eingeführt. Die alten "Krankenversicherungskarten" haben ihre Gültigkeit verloren (auch wenn das Gültigkeitsdatum noch nicht überschritten ist). Sollten Sie noch keine eGK besitzen, empfehlen wir, diese schnellstmöglich bei ihrer Krankenkasse zu beantragen.